CRA-Wissen
Der Cyber Resilience Act – kompakt erklärt.
Eine Einordnung für Hersteller vernetzter Produkte: Worum es geht, wen es betrifft und warum die wichtige Frist früher kommt, als viele denken.
Worum geht es beim CRA?
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist das erste horizontale Produkt-Cybersicherheitsgesetz der EU. Er legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für „Produkte mit digitalen Elementen“ über deren gesamten Lebenszyklus fest – von der Entwicklung über Sicherheitsupdates bis zur technischen Dokumentation.
Was sind „Produkte mit digitalen Elementen“?
Gemeint sind Hard- und Softwareprodukte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden und sich direkt oder indirekt mit einem Gerät oder Netzwerk verbinden. Das reicht von IoT-Geräten und vernetzten Maschinen (OT) über Embedded-Systeme bis hin zu Software, Apps und Firmware-Komponenten.
Wer ist verantwortlich?
Der CRA adressiert Hersteller, Importeure und Händler. Viele kleine Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie im Sinne der Verordnung als Hersteller gelten – und damit den umfangreichsten Pflichtenkatalog tragen, inklusive CE-Konformitätserklärung.
Kein einzelnes Tool macht konform
Der CRA ist überwiegend eine Prozess- und Dokumentationspflicht. Werkzeuge können Nachweise für einzelne Anforderungen liefern, ersetzen aber weder das Risikomanagement noch den sicheren Entwicklungsprozess oder die technische Dokumentation.
Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Verordnungstext. Offizielle Informationen der EU-Kommission.
Fristen
Die CRA-Zeitachse – und warum 2026 das entscheidende Jahr ist.
- Der Cyber Resilience Act tritt in Kraft. Die Uhr läuft, noch ohne unmittelbare Herstellerpflichten.
- Vorschriften zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Kapitel IV) gelten.
- jetzt relevantMeldepflichten nach Artikel 14: aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle müssen an ENISA und das nationale CSIRT gemeldet werden – Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden. Gilt auch für Bestandsprodukte.
- Vollanwendung: grundlegende Cybersicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation.
Häufige Fragen
Kurz erklärt, ohne Paragraphen-Dschungel.
Was ist der Cyber Resilience Act?
Bin ich als kleines Unternehmen überhaupt betroffen?
Ab wann gilt was?
Was droht bei Nichtkonformität?
Reicht es, ein Tool zu kaufen?
Wir haben kein eigenes Security-Team – was nun?
Unsicher, ob und wie der CRA Ihr Produkt betrifft?