CRA-Wissensdatenbank
Anwendungsbereich
Wann fällt ein vernetztes Produkt unter den CRA – und welche Ausnahmen gibt es?
Alle Fragen in diesem Thema
Wann fällt ein Produkt mit digitalen Elementen unter den CRA?
Wenn ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird und sich bestimmungsgemäß oder vernünftigerweise vorhersehbar direkt oder indirekt mit einem Gerät oder Netzwerk verbindet (Art. 2 Abs. 1) – außer es greift eine der Ausnahmen in Art. 2 Abs. 2–4.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.1 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Was ist ein „Produkt mit digitalen Elementen"? Zählen auch eigenständige Software oder Firmware?
Ein Software- oder Hardwareprodukt samt zugehöriger Datenfernverarbeitungslösungen, auch separat in Verkehr gebrachte Komponenten (Art. 3 Nr. 1). Eigenständige Software und Firmware sind erfasst.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.2 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Was ist eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk?
Eine physische Verbindung läuft über physische Mittel (Kabel, optische/mechanische Schnittstellen, Funk); eine logische Verbindung ist eine virtuelle Daten-Schnittstelle. „Indirekt" heißt: die Verbindung erfolgt über ein anderes Gerät oder Netz.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.3 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Gilt der CRA für Produkte, die vor dem 11.12.2027 in Verkehr gebracht wurden?
Grundsätzlich nur, wenn sie ab diesem Datum wesentlich verändert werden (Art. 69 Abs. 2). Die Meldepflichten nach Art. 14 gelten jedoch auch für solche Bestandsprodukte.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.4 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Sind Produkte, die nur zur Eigennutzung hergestellt werden, vom CRA erfasst?
Nein. Der CRA greift erst beim Inverkehrbringen am Markt. Eine reine Eigenfertigung ohne Bereitstellung am Markt gilt nicht als Inverkehrbringen.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.5 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Dürfen Hersteller nicht-konforme Software-Versionen zu Testzwecken bereitstellen?
Ja, unfertige Software darf für einen begrenzten Testzeitraum bereitgestellt werden – mit deutlich sichtbarem Hinweis, dass sie noch nicht konform ist.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.6 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Dürfen Hersteller öffentlich zugängliche Software-Archive (alte Versionen) betreiben?
Ja. Historische Versionen dürfen archiviert werden, sofern Nutzer leicht zugänglich und klar über die Risiken nicht mehr unterstützter Software informiert werden (Art. 13 Abs. 11).
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.7 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Sind Produkte für Zwecke der nationalen Sicherheit oder Verteidigung ausgenommen?
Ausgenommen sind nur Produkte, die ausschließlich für Verteidigung/nationale Sicherheit entwickelt/verändert wurden oder eigens zur Verarbeitung von Verschlusssachen bestimmt sind (Art. 2 Abs. 7).
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.8 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Gibt es Produkte, die durch anderes EU-Recht abgedeckt und daher vom CRA ausgenommen sind?
Ja, u. a. Medizinprodukte (VO 2017/745, 2017/746), bestimmte Kfz-, Luftfahrt- und zertifizierte Produkte sind ausgenommen, weil sie bereits gleichwertigen Cyber-Anforderungen unterliegen.
Quelle: EU-Kommission · FAQ 1.9 Offizielles EU-FAQ (Originaltext, Englisch)
Themenblöcke
- Zusammenspiel mit anderem EU-Recht
- Wichtige & kritische Produkte
- Pflichten der Hersteller
- Meldepflichten
- Konformitätsbewertung & CE
- Übergangsfristen